Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel (AGB Rooms)

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge «AGB» genannt) gelten für die zeitweilige und entgeltliche Überlassung von Zimmern der Signau House Zürich AG im Signau House & Garden Zürich (nachfolgend «SHG» genannt) sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen.

Sämtliche Offerten der SHG basieren auf diesen AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Gast und der SHG. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Gast und der SHG. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gastes widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss
Im Anschluss an die Reservation durch den Gast erhält dieser vom SHG elektronisch eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit Versand der elektronischen Reservierungsbestätigung des SHG an den Gast zustande. Der Vertrag kommt im Falle einer Reservation über einen Internetkanal ebenso mit der Zustellung der Buchungsbestätigung und/oder der zu leistenden Vorauszahlung zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.

3. Leistungsumfang und Nutzung
Das SHG verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und durch die SHG schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Zimmer und die zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Die Parkplätze in der Tiefgarage sind grundsätzlich den Hotelgästen vorbehalten. Durch den Gast können ausschliesslich zugesprochene reservierte Parkplätze gegen Verrechnung beansprucht werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein. Das Frühstück ist in den Zimmerpreisen enthalten.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Alle von der SHG öffentlich publizierten Preise können jederzeit und ohne Mitteilung an den Gast angepasst und geändert werden. Für den Gast haben jeweils die in der schriftlichen Reservationsbestätigung von der SHG ausgewiesenen Preise Gültigkeit.

4.2. Garantie
Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden. Im Anschluss an den Erhalt der Reservationsbestätigung ist der Gast verpflichtet, der SHG die Kreditkartennummer sowie den vollständigen Namen und das Ablaufdatum der Karte bekannt zu geben. Bis zum Erhalt der Kreditkartendetails behält sich die SHG das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer anderweitig zu vergeben.

4.3. Vorauszahlung
Die SHG ist berechtigt, vom Gast jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

4.4. Zahlungen
Sofern keine Anzahlung durch die SHG verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Gast per Kreditkarte (Master, VISA, Diners), per Debitkarte (EC/Maestro) oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist die SHG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben.

5. Hotelzimmer

5.1. Anreise- und Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen. An- oder Abreisen ausserhalb dieser Zeiten sind nur bei Verfügbarkeit und vorgängiger Kontaktaufnahme mit der Rezeption möglich. Je nach Buchungssituation kann eine spätere Abreise gegen Verrechnung gewährt werden. Wünscht ein Gast, das Zimmer garantiert vor 15.00 Uhr beziehen zu können, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen.

5.2. Blockbuchungen / Zimmerkontingente
Bis spätestens 10 Tage vor Anreise erhält die SHG vom Gast eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname aller Gäste, Anreisezeit sowie die Zahlungskonditionen der Gäste. Nach Ablauf der durch die SHG festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

5.3. Annullierungsbedingungen
Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei Nichtanreise (sog. «No-Show») sowie im Falle verfrühter Abreise.

Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis 2 Zimmer) haben die SHG spätestens 2 Tage vor der Anreise bis spätestens 12.00 Uhr Ortszeit zu erreichen. Die SHG behält sich das Recht vor, die erste Nacht 2 Tage vor Anreise zu belasten.

Bei einer Stornierung innerhalb von 1 Tag vor dem Anreisedatum wird pro annulliertes Zimmer der Preis für die erste und wenn gebucht auch die zweite Nacht verrechnet. Bei «No-Show» werden sämtliche gebuchten Übernachtungen verrechnet.

Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 3 Zimmern) hat das Signau House spätestens wie folgt zu erreichen:

  • Ab 3 Zimmer 10 Tage vor Anreise bzw. vor Veranstaltungsbeginn
  • Ab 5 Zimmer 14 Tage vor Anreise bzw. vor Veranstaltungsbeginn
  • Ab 7 Zimmer 21 Tage vor Anreise bzw. vor Veranstaltungsbeginn

Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Gast Annullierungskosten wie folgt berechnet:

  • Ab 3 Zimmer:
    – 7 – 10 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
    – Ab 6 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • Ab 5 Zimmer:
    – 11 – 14 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
    – Ab 10 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • Ab 7 Zimmern:
    – 15 – 21 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
    – Ab 14 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

Für den Fall, dass ein Veranstalter im Rahmen seiner Veranstaltung Zimmer im Signau House bucht, finden die vorstehenden Annullierungsbedingungen sinngemäss Anwendung.

Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass sämtliche im Voraus erbrachten Leistungen der SHG und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

5.4. Umbuchungen durch das Signau House
Wenn die SHG dem Gast ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird sie ihm ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird die SHG dem Gast ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen, sofern verfügbar.

6. Vertragsrücktritt des Signau House
Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Anzahlung gemäss Ziff. 4.3 hiervor auch nach Verstreichen einer durch die SHG angesetzten angemessenen Nachfrist nicht nach, ist das Signau House berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Zimmer anderweitig zu vergeben. Der Gast ist der SHG für den daraus entstandenen Schaden haftbar.

Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn

  • a) höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen.
  • b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden.
  • c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Allfällige Schadenersatzansprüche des Signau House gegenüber der Vertragspartei bleiben vorbehalten.

7. Haftung

7.1. Haftung des Gastes
Der Gast haftet gegenüber der SHG für alle Beschädigungen und Verluste oder anderen Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, Mitreisenden oder andere Dritte verursacht werden.

7.2. Haftung SHG
Die SHG haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden.

Die SHG haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des Hotels, falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel-Haftpflichtversicherung begrenzt. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld welches im Safe aufbewahrt werde, lehnt das Signau House kategorisch ab.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen des Gastes und deren Inhalten auf dem Hotelgrundstück haftet das Hotel nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden wie insbesondere entgangener Gewinn, wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts («OR») wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.

Allfällige Haftungsansprüche verwirken, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung dem Signau House schriftlich Anzeige erstattet.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen / Ergänzungen dieser AGB
Die SHG behält sich das Recht vor diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Webseite bzw. den Mobil-Anwendungen zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.

8.2. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, beziehungsweise nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.3. Erfüllungsort / Zahlungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Zürich, Schweiz.

8.4. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil
Es kommt auf allen Vertrags- und allfälligen Zusatzvereinbarungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Zürich 1. Der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahen Anwendung.

Die im Ausland wohnenden Gäste, bzw. Gäste ohne festen Wohnsitz, bzw. mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der SHG und als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beherbergungsvertrag Zürich.

Der im Ausland wohnhafte Gast, sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für Ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der zürcherischen Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Hotel-Adresse zugestellt werden können.

9. No Shows Chef’s Table & Signau Cinema
Entsteht dem Signau House ein Schaden, weil der Gast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (zu späte Annullation oder No-shows), so hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97ff) sowie den Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen. Die No Show Gebühr von 60 CHF wird dem Gast auf der angegebenen Kreditkarte belastet.

Signau House Zürich AG
Zürich, Februar 2022

 

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